Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen
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- Anm.
- d. Red.: In der Bilddatei nicht konsolidiert:
In Abschnitt 2 Nummer 12 wird die Angabe „§ 357a" durch die Angabe „§ 357b" ersetzt.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1666
Artikel 2 FinDLRAnpG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ... § 2 Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Die Wörter „in der Anlage 3 " werden durch die Wörter „jeweils einschlägige, in der Anlage 3, der Anlage ... „in der Anlage 3" werden durch die Wörter „jeweils einschlägige, in der Anlage 3 , der Anlage 3a oder der Anlage 3b" ersetzt. bb) Die folgenden Sätze werden ... Sätzen 1 und 2 kann der Unternehmer bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 auch das Muster der Anlage 3 in der Fassung von Artikel 2 Nummer 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ... der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) verwenden." 2. Anlage 3 wird durch die Anlagen 3 bis 3b ersetzt, deren Fassungen aus Anhang 1 zu diesem Gesetz ersichtlich ... vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) verwenden." 2. Anlage 3 wird durch die Anlagen 3 bis 3b ersetzt, deren Fassungen aus Anhang 1 zu diesem Gesetz ersichtlich sind. 3. ... ergebenden Rechtsfolgen kann die Formulierung aus Gestaltungshinweis des Musters in Anlage 3 zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ...
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
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