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Änderung Anlage 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 13.06.2014

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.06.2014 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 28.05.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen


vorherige Änderung

 


Muster Widerrufsbelehrung Seite 1 (BGBl. 2021 I S. 1670)


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Anm. d. Red.: In der Bilddatei nicht konsolidiert:

In Abschnitt 2 Nummer 12 wird die Angabe '§ 357a' durch die Angabe '§ 357b' ersetzt.
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Muster Widerrufsbelehrung Seite 2 (BGBl. 2021 I S. 1671)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 3 (BGBl. 2021 I S. 1672)



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