Änderung Artikel 34 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 17.12.2009

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Artikel 34 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2009 geltenden Fassung
Artikel 34 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1574

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