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Änderung Anlage 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 19.06.2026

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.06.2026 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 19.06.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 28
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Muster Widerrufsbelehrung Seite 1 (BGBl. 2021 I S. 1670)


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Anm. d. Red.: In der Bilddatei nicht konsolidiert:

In Abschnitt 2 Nummer 12 wird die Angabe '§ 357a' durch die Angabe '§ 357b' ersetzt.
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Muster Widerrufsbelehrung Seite 2 (BGBl. 2021 I S. 1671)


Muster Widerrufsbelehrung Seite 3 (BGBl. 2021 I S. 1672)




 
(heute geltende Fassung)