| Anlage 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 19.06.2026 geltenden Fassung | Anlage 3 n.F. (neue Fassung) in der am 19.06.2026 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 28 |
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(Text alte Fassung) Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen | (Text neue Fassung)Anlage 3 (aufgehoben) |
![]() ----------- Anm. d. Red.: In der Bilddatei nicht konsolidiert: In Abschnitt 2 Nummer 12 wird die Angabe '§ 357a' durch die Angabe '§ 357b' ersetzt. ----------- ![]() ![]() |