§ 2 - Verbraucherinsolvenzformularverordnung (VbrInsFV)

§ 2 Zulässige Abweichungen


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Folgende Abweichungen von den in der Anlage bestimmten Formularen und dem Hinweisblatt sind zulässig:

1.
Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;

2.
Ergänzungen oder Anpassungen des Hinweisblattes zu den Formularen, soweit solche mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit den Formularen geboten sind.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung V. v. 23. Juni 2014 BGBl. I S. 825 m.W.v. 30. Juni 2014

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Frühere Fassungen von § 2 VbrInsFV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2014Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung
vom 23.06.2014 BGBl. I S. 825

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2 VbrInsFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VbrInsFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VbrInsFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2a VbrInsFV Übergangsregelung (vom 01.10.2020)
... Dezember 2020 (BGBl. I S. 3328) abweichende anderslautende Abtretungsfrist nach Maßgabe von § 2 Nummer 1 zu ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328
Artikel 5 RestSchBÄndG Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung
... 2014 (BGBl. I S. 825) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Übergangsregelung ... Dezember 2020 (BGBl. I S. 3328) abweichende anderslautende Abtretungsfrist nach Maßgabe von § 2 Nummer 1 zu berichtigen." 2. Die Anlage wird wie folgt ...

Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung
V. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 825
Artikel 1 VbrInsVVÄndV Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung
... „Vordrucken" durch das Wort „Formularen" ersetzt. 3. In § 2 wird jeweils in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 2 das Wort „Vordrucken" durch ...


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