Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung am 30.04.2011

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 30. April 2011 durch Artikel 1 der 5. BRAO§ 206DVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BRAO§206DV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.04.2011 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 30.04.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 15.04.2011 BGBl. I S. 649

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1
§ 2
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Anwaltsberufe in Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation
(Text neue Fassung)

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Anwaltsberufe in Staaten und Gebieten, die Mitglieder der Welthandelsorganisation sind
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Anwaltsberufe in anderen Staaten
 (keine frühere Fassung vorhanden)

§ 1


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) § 206 Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ist auf die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung und auf die in der Anlage zu § 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland aufgeführten Berufsangehörigen der dort bezeichneten Staaten anzuwenden.



(1) § 206 Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ist auf die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung und auf die in der Anlage zu § 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland aufgeführten Berufsangehörigen der dort bezeichneten Staaten und Gebiete anzuwenden.

(2) § 206 Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ist auf die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung aufgeführten Berufsangehörigen der dort bezeichneten Staaten anzuwenden.



vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Anwaltsberufe in Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation




Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Anwaltsberufe in Staaten und Gebieten, die Mitglieder der Welthandelsorganisation sind


vorherige Änderung nächste Änderung


- in Albanien: | Avokat




- in Ägypten: | Muhami

- in
Albanien: | Avokat

- in Argentinien: | Abogado

- in Australien: | Barrister, Solicitor, Legal Practitioner

- in Bolivien: | Abogado

- in Brasilien: | Advogado

- in Chile: | Abogado

- in China: | Lü shi

vorherige Änderung nächste Änderung

 


- in Chinesisch Taipei: | Lü shi

- in El Salvador: | Abogado

- in Georgien: | Adwokati

- in Ghana: | Lawyer, Legal Practitioner, Solicitor,
Barrister

- in Indien: | Advocate

vorherige Änderung nächste Änderung

 


- in Indonesien: | Advokat

- in Israel: | Orech-Din

- in Japan: | Bengoshi

- in Kamerun: | Avocat, Advocate

- in Kanada: | Barrister, Solicitor

- in der Republik Korea: | Byeonhosa, Lawyer

- in Kroatien: | Odvjetnik

- in Malaysia: | Peguambela&Peguamcara,
Advocate and Solicitor

vorherige Änderung nächste Änderung

 


- in Marokko: | Mohamin

- in Mazedonien: | Advokat

- in Mexiko: | Abogado

vorherige Änderung nächste Änderung

 


- in Moldau: | Avocat

- in Namibia: | Legal Practitioner, Advocate,
Attorney

- in Neuseeland: | Barrister, Solicitor

vorherige Änderung nächste Änderung

 


- in Nigeria: | Legal Practitioner

- in Pakistan: | Wakeel, Advocate

- in Panama: | Abogado

vorherige Änderung nächste Änderung

 


- in den Philippinen: | Attorney

- in Singapur: | Advocate and Solicitor

vorherige Änderung nächste Änderung

 


- in Sri Lanka: | Attorney at law

- in Südafrika: | Attorney, Prokureur, Advocate,
Advokaat

vorherige Änderung nächste Änderung

 


- in Thailand: | Tanaaykwaam

- in der Türkei: | Avukat

- in Tunesien: | Avocat

- in der Ukraine: | Advokat

- in Uruguay: | Abogado

- in Venezuela: | Abogado

- in den Vereinigten Staaten von Amerika: | Attorney at law



 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Anwaltsberufe in anderen Staaten



- in der Russischen Föderation: | Advokat

vorherige Änderung

 


- in Serbien: | Advokat




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