interne Verweise§ 3 BinSchPatentV Fahrerlaubnis (vom 10.05.2017) ... ein Befähigungszeugnis nach dieser Verordnung (Anlagen 1 bis 8) und in den Fällen des § 7 Abs. 4 durch den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen oder dem ...
§ 6 BinSchPatentV Befreiungsmöglichkeiten (vom 04.06.2016) ... Teilstrecke einer Wasserstraße nach Anlage 9, ohne daß die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 erfüllt sind, 3. dem Inhaber einer Fahrerlaubnis oder eines ...
§ 15 BinSchPatentV Prüfungsausschuß (vom 04.06.2016) ... Befähigungszeugnisses nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 sein. Im Falle des § 7 Abs. 2 oder § 8 muß mindestens ein Beisitzer eine für die jeweilige Strecke ...
§ 16 BinSchPatentV Antrag (vom 23.12.2016) ... Befähigungszeugnis, 3. der Nachweis über die Fahrzeit und im Falle des § 7 Abs. 2 über die Streckenfahrten, 4. soweit erforderlich, eine Kopie des ... oder in den Fällen des § 3 Abs. 2 für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 oder 2 Ausnahmen von den Anforderungen an Lebensalter, Fahrzeit, Fahrleistungen und ...
§ 18 BinSchPatentV Prüfung (vom 23.12.2016) ... die Grundsätze der Unfallverhütung hat (Anlage 11) und 2. im Falle des § 7 Abs. 2, § 8 oder bei einer Fahrerlaubnis der Klasse F auch die erforderliche Streckenkenntnis ...
§ 19 BinSchPatentV Befreiungen und Erleichterungen (vom 07.10.2018) ... der Klasse E, der Inhaber einer Fahrerlaubnis oder eines Befähigungszeugnisses nach § 7 Abs. 4 ist oder der über die nautische Mindestqualifikation nach § 7 Abs. 5 Nr. 1 verfügt, ... nach § 7 Abs. 4 ist oder der über die nautische Mindestqualifikation nach § 7 Abs. 5 Nr. 1 verfügt, ist vom praktischen Teil der Prüfung befreit und kann von dem Teil der ...
§ 20 BinSchPatentV Erteilung einer Erlaubnis ... wird ihm eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse oder eine Erlaubnis nach § 7 Abs. 2 erteilt und ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 1 bis 5, 7 oder 8 ausgestellt. Soweit ... § 10 Abs. 3 werden eingetragen. (3) In die Befähigungszeugnisse nach § 7 Abs. 1 wird jeweils als Ablaufdatum für deren Gültigkeit die jeweilige Erneuerungsfrist ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2948
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032
Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043
Zitate in aufgehobenen TitelnGemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
V. v. 15.07.2013 BAnz AT 31.07.2013 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.11.2016 BAnz AT 07.12.2016 V1
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