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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2012 aufgehoben

§ 2 - Energieverbrauchshöchstwerteverordnung (EnVHV)

Artikel 1 V. v. 06.12.2002 BGBl. I S. 4517; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070
Geltung ab 18.12.2002; FNA: 754-17-1 Energieversorgung
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§ 2 Energieverbrauchshöchstwerte



(1) Der Energieverbrauch von Geräten darf die maximal zulässigen Energieverbrauchswerte nicht übersteigen, die sich für die betreffenden Geräte auf der Grundlage der Bestimmungen ergeben, die in Spalte 2 der Anlage 1 jeweils aufgeführt sind.

(2) Hersteller von Geräten haben dafür Sorge zu tragen, dass jedes Gerät beim Inverkehrbringen den in Absatz 1 genannten Anforderungen genügt. Ist der Hersteller nicht in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig, so trifft die Verpflichtung seinen Bevollmächtigten im Europäischen Wirtschaftsraum. Sind weder der Hersteller noch sein Bevollmächtigter in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig, obliegt die Verpflichtung demjenigen, der für das Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum verantwortlich ist.



 

Zitierungen von § 2 EnVHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EnVHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnVHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EnVHV Konformitätsbewertungsverfahren
... Bestimmungen gestellt werden. Für die Verpflichtung nach Satz 1 findet § 2 Abs. 2 Satz 3 entsprechende Anwendung. (3) Der Hersteller hat technische Unterlagen zu ... des letzten Geräts, aufzubewahren. Für die Verpflichtung nach Satz 3 findet § 2 Abs. 2 Satz 3 entsprechende Anwendung. (4) Der Hersteller trifft alle erforderlichen ...
§ 6 EnVHV Befugnisse der zuständigen Behörden (vom 08.11.2006)
... nach den Sätzen 1 und 2 können gegen den Hersteller oder einen der in § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 Genannten, Maßnahmen nach Satz 2 auch gegen jeden gerichtet werden, der ...
§ 7 EnVHV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 2 nicht dafür Sorge trägt, dass ein Gerät einer dort genannten Anforderung ...