interne Verweise§ 40 GBV (vom 09.10.2013) ... Aufschrift des Grundbuchblatts zu benachrichtigen. Die Vorschriften des § 39 Satz 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, ... unverändert bleiben. (2) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 und des § 39 Satz 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden, wenn ein Grundstück in einen anderen ...
§ 72 GBV Umschreibung, Neufassung und Schließung des maschinell geführten Grundbuchs (vom 09.10.2013) ... geführten Grundbuchs gelten die Vorschriften der Abschnitte VI und VII sowie § 39 sinngemäß, soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt ist. ... soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt ist. Anstelle von § 39 ist bei der Neufassung § 69 Absatz 2 Satz 5 und 6 anzuwenden. (2) Der Inhalt der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Artikel 2 DaBaGG Änderung der Grundbuchverfügung ... Blätter desselben Grundbuchbezirks nicht wieder verwendet werden." 12. § 39 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(3)" wird ... 13. In § 40 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 wird jeweils nach der Angabe „§ 39 " die Angabe „Abs. 3" gestrichen. 14. § 44 wird wie folgt ... 20. In § 68 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 39 " die Angabe „Abs. 3" gestrichen. 21. § 69 Absatz 2 wird wie folgt ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 4 wird nach der Angabe „§ 39 " die Angabe „Abs. 3" gestrichen. b) Die folgenden Sätze werden ... geführten Grundbuchs gelten die Vorschriften der Abschnitte VI und VII sowie § 39 sinngemäß, soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt ist. Anstelle von ... soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt ist. Anstelle von § 39 ist bei der Neufassung § 69 Absatz 2 Satz 5 und 6 anzuwenden." b) Folgender ...
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