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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben
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§ 10 - Wachszieher-Ausbildungsverordnung (WachsAusbV)

V. v. 21.12.1984 BGBl. 1985 I S. 14; aufgehoben durch § 20 V. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1308
Geltung ab 01.08.1985; FNA: 806-21-1-118 Berufliche Bildung
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§ 10 Übergangsregelung



Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.