Im Hinblick auf vor dem 1. April 2024 verhängte Strafen nach dem
Betäubungsmittelgesetz, die nach dem
Konsumcannabisgesetz oder dem
Medizinal-Cannabisgesetz nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind, ist
Artikel 313 entsprechend anzuwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 13 CanG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch ... durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 218), wird folgender Artikel 316p eingefügt: „Artikel 316p Noch nicht vollstreckte Strafen im Zusammenhang ... August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 218), wird folgender Artikel 316p eingefügt: „ Artikel 316p Noch nicht vollstreckte Strafen im Zusammenhang mit Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz ...