Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2009 aufgehoben
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§ 11 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin (PharmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 08.03.2001 BGBl. I S. 419; aufgehoben durch § 11 V. v. 10.06.2009 BGBl. I S. 1374
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-282 Berufliche Bildung
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§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin vom 17. Dezember 1993 (BGBl. 1994 I S. 14) außer Kraft.



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