Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben

Artikel 165 - Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)

G. v. 24.05.1968 BGBl. I S. 503; aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 01.10.1968; FNA: 454-2 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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Artikel 165 Sonderregelung für Berlin



Artikel 7, 52 bis 57, 66 Nr. 1, Artikel 80 und 141 gelten nicht im Land Berlin. Artikel 6, 27, 32, 64, 66 Nr. 2 und 3, Artikel 85 und 121 sind in Berlin erst anzuwenden, wenn die durch sie geänderten Gesetze vom Land Berlin übernommen worden sind.



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