Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2009 aufgehoben

§ 10 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Digital- und Printmedien (DigPrMedMeistPrV k.a.Abk.)

V. v. 27.06.2003 BGBl. I S. 1054; aufgehoben durch § 25 V. v. 21.08.2009 BGBl. I S. 2894
Geltung ab 09.07.2003; FNA: 806-21-7-71 Berufliche Bildung
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Druck in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juni 1988 (BGBl. I S. 747), geändert durch Artikel 1 Nr. 4 und Artikel 2 der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 711), außer Kraft.



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