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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.04.2017 aufgehoben

§ 9 - Ernährungsbewirtschaftungsverordnung (EBewiV)

§ 9 Geltungsbereich



Die Berechtigungsnachweise berechtigen zum Bezug bewirtschafteter Erzeugnisse im Geltungsbereich dieser Verordnung.

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