Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz - EheschlRG)

G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 833; aufgelöst durch Artikel 124 G. v. 19.04.2006 BGBl. I 866
Geltung ab 01.07.1998; FNA: 400-2/3 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Eingangsformel
Artikel 1 bis 16 Änderung und Aufhebung von Vorschriften
Artikel 17 Übergangsregelungen
Artikel 18 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 bis 16 Änderung und Aufhebung von Vorschriften




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Artikel 17 Übergangsregelungen


Artikel 17 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

§ 1

(aufgehoben)

§ 2

(aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 124 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz G. v. 19. April 2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713 m.W.v. 25. April 2006

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Artikel 18 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 Nr. 2 tritt insoweit am Tage nach der Verkündung in Kraft, als die Landesregierungen in § 1316 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt werden.

(2) Artikel 17 § 2 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(3) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 1998 in Kraft.



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