| §§ Buzer.de §§ Gesetze ... aktuell, verlinkt, online verfügbar - Sie blättern noch? (Stand: BGBl. I 2010, Nr. 46, S. 1223-1246, ausgegeben am 31.08.2010) |
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Wohngeldgesetz (WoGG)neugefasst durch B. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 2029, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; Geltung ab 01.01.1981 bis 01.01.2009 FNA: 402-27; 4 Zivilrecht und Strafrecht 40 Bürgerliches Recht - Bürgerliches Gesetzbuch und Nebengesetze 402 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse Änderungen / Synopse | 15 Gesetze verweisen aus 25 Artikeln auf WoGG Erster Teil Allgemeine Grundsätze§ 8 Höchstbeträge für Miete und Belastung(1) Bei der Leistung des Wohngeldes wird die Miete oder Belastung insoweit nicht berücksichtigt, als sie monatlich folgende Höchstbeträge übersteigt:
(2) bis (5) (aufgehoben) URL: http://www.buzer.de/gesetz/5492/a75296.htm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||