Erstes Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (1. GKV-Neuordnungsgesetz - 1. NOG)

G. v. 23.06.1997 BGBl. I S. 1518; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.03.1998 BGBl. I S. 526
Geltung ab 01.07.1997; FNA: 860-5/2 Sozialgesetzbuch
Eingangsformel
Artikel 1 und 2 (Änderungsvorschriften)
Artikel 3 Übergangsregelung
Artikel 4 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 und 2 (Änderungsvorschriften)




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Artikel 3 Übergangsregelung



Ab Inkrafttreten dieses Gesetzes gilt Artikel 1 Nr. 2 und 3 entsprechend für Beitragserhöhungen, die nach dem 11. März 1997 und vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam werden. Für die Kündigungsfrist nach Artikel 1 Nr. 2 ist anstelle des Tages der Beitragserhöhung der Tag des Inkrafttretens der Regelung maßgebend. Artikel 1 Nr. 4 und Artikel 2 Nr. 2 gelten nicht für Beitragserhöhungen, die vor dem 31. Dezember 1998 wirksam geworden sind. Bei der Anwendung des § 221 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleiben Beitragsverminderungen auf Grund von § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Beitragsentlastung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 1. November 1996 (BGBl. I S. 1631) außer Betracht.

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Artikel 4 Inkrafttreten



(1) In Artikel 1 Nr. 4 tritt § 221 Abs. 1 Satz 4 am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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