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§ 15 - Umsatzsteuergesetz (UStG)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 15 Vorsteuerabzug



(1) 1Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

1.
1die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. 2Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. 3Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;

2.
die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 eingeführt worden sind;

3.
die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen, wenn der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 3d Satz 1 im Inland bewirkt wird;

4.
1die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Absatz 1 und 2, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. 2Soweit die Steuer auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Leistungen entfällt, ist sie abziehbar, wenn die Zahlung geleistet worden ist;

5.
die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 geschuldete Steuer für Umsätze, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.

2Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 Prozent für sein Unternehmen nutzt.

(1a) 1Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gilt, entfallen. 2Dies gilt nicht für Bewirtungsaufwendungen, soweit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes einen Abzug angemessener und nachgewiesener Aufwendungen ausschließt.

(1b) 1Verwendet der Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für die sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unternehmens entfällt. 2Bei Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ist Satz 1 entsprechend anzuwenden.

(2) 1Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sowie für die sonstigen Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung folgender Umsätze verwendet:

1.
steuerfreie Umsätze;

2.
Umsätze im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden.

2Gegenstände oder sonstige Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung einer Einfuhr oder eines innergemeinschaftlichen Erwerbs verwendet, sind den Umsätzen zuzurechnen, für die der eingeführte oder innergemeinschaftlich erworbene Gegenstand verwendet wird.

(3) Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach Absatz 2 tritt nicht ein, wenn die Umsätze

1.
in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1

a)
nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder nach den in § 26 Abs. 5 bezeichneten Vorschriften steuerfrei sind oder

b)
nach § 4 Nummer 8 Buchstabe a bis g, Nummer 10 oder Nummer 11 steuerfrei sind und sich unmittelbar auf Gegenstände beziehen, die in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden;

2.
in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2

a)
nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder nach den in § 26 Abs. 5 bezeichneten Vorschriften steuerfrei wären oder

b)
nach § 4 Nummer 8 Buchstabe a bis g, Nummer 10 oder Nummer 11 steuerfrei wären und der Leistungsempfänger im Drittlandsgebiet ansässig ist oder diese Umsätze sich unmittelbar auf Gegenstände beziehen, die in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden.

(4) 1Verwendet der Unternehmer einen für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstand oder eine von ihm in Anspruch genommene sonstige Leistung nur zum Teil zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so ist der Teil der jeweiligen Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, der den zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnen ist. 2Der Unternehmer kann die nicht abziehbaren Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln. 3Eine Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu den Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. 4In den Fällen des Absatzes 1b gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.

(4a) Für Fahrzeuglieferer (§ 2a) gelten folgende Einschränkungen des Vorsteuerabzugs:

1.
Abziehbar ist nur die auf die Lieferung, die Einfuhr oder den innergemeinschaftlichen Erwerb des neuen Fahrzeugs entfallende Steuer.

2.
Die Steuer kann nur bis zu dem Betrag abgezogen werden, der für die Lieferung des neuen Fahrzeugs geschuldet würde, wenn die Lieferung nicht steuerfrei wäre.

3.
Die Steuer kann erst in dem Zeitpunkt abgezogen werden, in dem der Fahrzeuglieferer die innergemeinschaftliche Lieferung des neuen Fahrzeugs ausführt.

(4b) Für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind und die nur Steuer nach § 13b Absatz 5, nur Steuer nach § 13b Absatz 5 und § 13a Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 14c Absatz 1 oder nur Steuer nach § 13b Absatz 5 und § 13a Absatz 1 Nummer 4 schulden, gelten die Einschränkungen des § 18 Absatz 9 Satz 5 und 6 entsprechend.

(5) Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen darüber treffen,

1.
in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für den Vorsteuerabzug auf eine Rechnung im Sinne des § 14 oder auf einzelne Angaben in der Rechnung verzichtet werden kann,

2.
unter welchen Voraussetzungen, für welchen Besteuerungszeitraum und in welchem Umfang zur Vereinfachung oder zur Vermeidung von Härten in den Fällen, in denen ein anderer als der Leistungsempfänger ein Entgelt gewährt (§ 10 Abs. 1 Satz 3), der andere den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann, und

3.
wann in Fällen von geringer steuerlicher Bedeutung zur Vereinfachung oder zur Vermeidung von Härten bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge (Absatz 4) Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, unberücksichtigt bleiben können oder von der Zurechnung von Vorsteuerbeträgen zu diesen Umsätzen abgesehen werden kann.





 

Frühere Fassungen von § 15 UStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 12 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
aktuell vorher 30.06.2013Artikel 10 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1809
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 4 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
aktuell vorher 01.07.2010Artikel 6 Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
vom 08.04.2010 BGBl. I S. 386
aktuell vorher 01.01.2010Artikel 7 Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
aktuell vorher 19.12.2006Artikel 7 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuellvor 19.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 15 UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 UStG Lieferung, sonstige Leistung (vom 01.07.2021)
... Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; dies gilt nicht, wenn der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1b ausgeschlossen oder wenn eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Absatz 6a durchzuführen ...
§ 4 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (vom 01.01.2024)
...  28. die Lieferungen von Gegenständen, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a ausgeschlossen ist oder wenn der Unternehmer die gelieferten Gegenstände ausschließlich ...
§ 4b UStG Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
... von Umsätzen verwendet werden, für die der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 3 nicht ...
§ 15a UStG Berichtigung des Vorsteuerabzugs (vom 01.01.2023)
... Änderung der Verhältnisse liegt auch bei einer Änderung der Verwendung im Sinne des § 15 Absatz 1b vor. (7) Eine Änderung der Verhältnisse im Sinne der Absätze 1 bis 3 ist ... Dies gilt auch für Wirtschaftsgüter, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1b teilweise ausgeschlossen war. (9) Die Berichtigung nach Absatz 8 ist so vorzunehmen, ...
§ 16 UStG Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung (vom 01.07.2021)
... sind vorbehaltlich des § 18 Absatz 9 Satz 3 die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. § 15a ist zu berücksichtigen. ...
§ 17 UStG Änderung der Bemessungsgrundlage (vom 21.12.2022)
... den Nachweis im Sinne des § 3d Satz 2 führt; 5. Aufwendungen im Sinne des § 15 Abs. 1a getätigt werden. (3) Ist Einfuhrumsatzsteuer, die als Vorsteuer ...
§ 18 UStG Besteuerungsverfahren (vom 01.01.2023)
... Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Vergütung der Vorsteuerbeträge ( § 15 ) an im Ausland ansässige Unternehmer, abweichend von § 16 und von den Absätzen 1 ...
§ 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer (vom 01.01.2020)
... in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug ( § 15 ) keine Anwendung. (2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur ... 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. § 15 Abs. 4a ist entsprechend ...
§ 21 UStG Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (vom 01.01.2021)
... kann ohne Sicherheitsleistung aufgeschoben werden, wenn die zu entrichtende Steuer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann. (3a) Einfuhrumsatzsteuer, ... oder die Verbrauchsteuer zu entrichten hat, hinsichtlich des eingeführten Gegenstands nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. (5) Die Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend ...
§ 22 UStG Aufzeichnungspflichten (vom 01.07.2021)
... nach Absatz 2 Nr. 5 und 6 entfallen, wenn der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist ( § 15 Abs. 2 und 3 ). Ist der Unternehmer nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt, so müssen aus ... der Unternehmer in diesen Fällen die Bemessungsgrundlagen für die Umsätze, die nach § 15 Abs. 2 und 3 den Vorsteuerabzug ausschließen, getrennt von den Bemessungsgrundlagen der übrigen ...
§ 23a UStG Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (vom 01.01.2023)
... Zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge ( § 15 ) wird für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des ...
§ 25 UStG Besteuerung von Reiseleistungen (vom 18.12.2019)
... Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. (4) Abweichend von § 15 Abs. 1 ist der Unternehmer nicht berechtigt, die ihm für die Reisevorleistungen gesondert in ... 13b geschuldeten Steuerbeträge als Vorsteuer abzuziehen. Im Übrigen bleibt § 15 unberührt. (5) Für die sonstigen Leistungen gilt § 22 mit der ...
§ 25a UStG Differenzbesteuerung (vom 31.07.2014)
... (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), bleiben unberührt. Abweichend von § 15 Abs. 1 ist der Wiederverkäufer in den Fällen des Absatzes 2 nicht berechtigt, die ...
§ 25b UStG Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
... Entgelt. (5) Der letzte Abnehmer ist unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 berechtigt, die nach Absatz 2 geschuldete Steuer als Vorsteuer abzuziehen. (6) ...
§ 25c UStG Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold (vom 26.06.2017)
... ist die Steuer für folgende an ihn ausgeführte Umsätze abweichend von § 15 Abs. 2 nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen: 1. die Lieferungen von Anlagegold durch einen ... unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung oder Umwandlung des Goldes stehen, abweichend von § 15 Abs. 2 nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. (6) Bei Umsätzen mit Anlagegold gelten ...
§ 25f UStG Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (vom 01.07.2021)
... § 4 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 6a, 2. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 , 3. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sowie 4. der ... der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sowie 4. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. (2) ... Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sowie 4. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 . (2) § 25b Absatz 3 und 5 ist in den Fällen des Absatzes 1 nicht ...
§ 27 UStG Allgemeine Übergangsvorschriften (vom 01.01.2023)
...  (4) Die §§ 13b, 14 Abs. 1, § 14a Abs. 4 und 5 Satz 3 Nr. 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4b , § 17 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 4a Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 3, § 22 Abs. 1 Satz ... vom leistenden Unternehmer geschuldete Steuer. (5) § 3 Abs. 9a Satz 2, § 15 Abs. 1b , § 15a Abs. 3 Nr. 2 und § 15a Abs. 4 Satz 2 in der jeweils bis 31. Dezember 2003 ... innergemeinschaftlich erworben oder gemietet worden sind und für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b vorgenommen worden ist. Dies gilt nicht für nach dem 1. Januar 2004 anfallende ... 31. Dezember 2008 ausgeführt werden. (16) § 3 Absatz 9a Nummer 1, § 15 Absatz 1b , § 15a Absatz 6a und 8 Satz 2 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 ... 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) sind nicht anzuwenden auf Wirtschaftsgüter im Sinne des § 15 Absatz 1b , die auf Grund eines vor dem 1. Januar 2011 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags ... mit § 412 Absatz 1 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch fort. (28) § 15 Absatz 4b , § 16 Absatz 2 Satz 1 und § 18 Absatz 9 in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Sonstige
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2416
 
Zitat in folgenden Normen

Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung
V. v. 11.08.1992 BGBl. I S. 1526; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096
§ 1 EUStBV Allgemeines (vom 01.07.2021)
... sofern der Verwender hinsichtlich dieser Gegenstände nicht oder nicht in vollem Umfang nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, in sinngemäßer Anwendung der ...
§ 12 EUStBV Rückwaren
... den Gegenstand zurückerhält und hinsichtlich dieses Gegenstandes in vollem Umfang nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt ...
§ 14 EUStBV Erstattung oder Erlaß
... der Antragsteller hinsichtlich der Gegenstände nicht oder nicht in vollem Umfang nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Satz 1 gilt nicht für die ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 9b EStG (vom 24.12.2013)
... Der Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht ...

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 14 HOAI Nebenkosten (vom 01.01.2021)
... Nebenkosten in Rechnung stellen; ausgenommen sind die abziehbaren Vorsteuern gemäß § 15 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Die Vertragsparteien können in Textform ...
§ 16 HOAI Umsatzsteuer
... 19 des Umsatzsteuergesetzes angewendet wird. Satz 1 ist auch hinsichtlich der um die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuer gekürzten Nebenkosten anzuwenden, die nach ...

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
§ 40 UStDV Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
... hinsichtlich der Beförderung oder ihrer Besorgung zum Abzug der Steuer berechtigt sein ( § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes). 2. Er muss die Entrichtung des Entgelts zuzüglich der Steuer ...
§ 59 UStDV Vergütungsberechtigte Unternehmer (vom 01.07.2021)
... Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge ( § 15 des Gesetzes) an im Ausland ansässige Unternehmer ist abweichend von den §§ 16 und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 10 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... und Antiquitäten/Sonderregelung" zu enthalten." 9. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
V. v. 25.11.2021 BGBl. I S. 4968
Artikel 1 3. PreisVÄndV
... gestrichen. bb) In Doppelbuchstabe aa werden die Wörter „den §§ 15 und 28 des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)" durch die Wörter „dem ...

Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Artikel 6 EUStVUG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 13b Abs. 2" durch die Angabe „§ 13b Absatz 5" ersetzt. 6. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Satz 1 wird wie folgt ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 12 EMobStFG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 8 bis 28" durch die Wörter „§ 4 Nummer 8 bis 29" ersetzt. 11. § 15 Absatz 4b wird wie folgt gefasst: „(4b) Für Unternehmer, die nicht im ... sind vorbehaltlich des § 18 Absatz 9 Satz 3 die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen." 13. § 18 Absatz 9 wird wie ... § 4 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 6a, 2. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 , 3. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sowie 4. ... der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sowie 4. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. (2) ... nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sowie 4. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 . (2) § 25b Absatz 3 und 5 ist in den Fällen des Absatzes 1 nicht ... mit § 328 Absatz 1 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch fort. (28) § 15 Absatz 4b , § 16 Absatz 2 Satz 1 und § 18 Absatz 9 in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 7 JStG 2007 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,". 8. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1a wird wie folgt gefasst:  ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 8 JStG 2008 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... geleisteten Dienste gewähren;". e) In Nummer 28 wird die Angabe „§ 15 Abs. 1a Nr. 1" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1a" ersetzt. 4a. § ... In Nummer 28 wird die Angabe „§ 15 Abs. 1a Nr. 1" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1a" ersetzt. 4a. § 12 Abs. 2 Nr. 10 wird wie folgt gefasst:  ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 7 JStG 2009 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... § 146 Abs. 2a der Abgabenordnung." 10. In § 15 Abs. 4b wird die Angabe „§ 18 Abs. 9 Satz 6 und 7" durch die Angabe „§ 18 ... 12. In § 17 Abs. 2 Nr. 5 wird die Angabe „§ 15 Abs. 1a Nr. 1" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1a" ersetzt. 13. § ... 17 Abs. 2 Nr. 5 wird die Angabe „§ 15 Abs. 1a Nr. 1" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1a" ersetzt. 13. § 18 wird wie folgt geändert:  ... des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Vergütung der Vorsteuerbeträge (§ 15 ) an im Ausland ansässige Unternehmer, abweichend von § 16 und von den Absätzen 1 ...
Artikel 8 JStG 2009 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... Unternehmer Die Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (§ 15 des Gesetzes) an im Ausland ansässige Unternehmer ist abweichend von den §§ 16 und ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 4 JStG 2010 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... dem Semikolon am Ende die Wörter „dies gilt nicht, wenn der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1b ausgeschlossen oder wenn eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Absatz 6a ... oder in einer Eisenbahn erfolgt." 9. § 15 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b ... der Verhältnisse liegt auch bei einer Änderung der Verwendung im Sinne des § 15 Absatz 1b vor." b) Dem Absatz 8 wird folgender Satz angefügt:  ... gilt auch für Wirtschaftsgüter, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1b teilweise ausgeschlossen war." 11. § 18 wird wie folgt ... Absätze 16 und 17 angefügt: „(16) § 3 Absatz 9a Nummer 1, § 15 Absatz 1b, § 15a Absatz 6a und 8 Satz 2 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 8. ... 2010 (BGBl. I S. 1768) sind nicht anzuwenden auf Wirtschaftsgüter im Sinne des § 15 Absatz 1b, die auf Grund eines vor dem 1. Januar 2011 rechtswirksam abgeschlossenen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732; aufgehoben durch § 58 V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276
§ 14 HOAI Nebenkosten
... des Auftragnehmers können, soweit sie erforderlich sind, abzüglich der nach § 15 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern neben den Honoraren dieser Verordnung ...
§ 16 HOAI Umsatzsteuer
... 19 des Umsatzsteuergesetzes angewendet wird. Satz 1 gilt auch hinsichtlich der um die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes abziehbare Vorsteuer gekürzten Nebenkosten, die nach § 14 ...

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
neugefasst durch B. v. 04.03.1991 BGBl. I S. 533; aufgehoben durch § 56 V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732
§ 7 HOAI Nebenkosten
... des Auftragnehmers können, soweit sie erforderlich sind, abzüglich der nach § 15 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern neben den Honoraren dieser Verordnung ...