Zitierungen von § 26 Sortenschutzgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 SortG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SortG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
Anlage BMELBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 19.07.2022)
... 22 SortG 660 102 Registerprüfung nach § 26 Absatz 1 bis 4 SortG in Verbindung mit § 2 BSAVfV 102.1 bei ... Anbauprüfungs- und Untersuchungsergeb- nisse einer anderen Stelle nach § 26 Absatz 2 SortG , einmalig 400 103 Bei den ... eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland nach § 26 Absatz 5 SortG 400 Unterabschnitt 2 Gebühren ...

Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV)
neugefasst durch B. v. 28.09.2004 BGBl. I S. 2552; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
§ 2 BSAVfV Registerprüfung (vom 15.08.2013)
... die jeweilige Art bekannt gemachten Termin vollständig eingegangen ist. Im Falle des § 26 Abs. 4 des Sortenschutzgesetzes beginnt das Bundessortenamt die Registerprüfung in der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 8. BSAVfVÄndV
...  § 22 520 102 Registerprüfung § 26 Abs. 1 bis 5   102.1 bei Sorten der Unterartengruppe 1.1 ... und Untersu- chungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig § 26 Abs. 2 310 Gebühren- ... Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland § 26 Abs. 5 310 Gebühren- ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
Artikel 1 11. BSAVfVÄndV Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... 22 660 102 Registerprüfung § 26 Abs. 1 bis 5 SortG in Verbin- dung mit § 2 dieser Verordnung   ... Anbauprüfungs- und Unter- suchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig § 26 Abs. 2 400 Gebühren-  ... eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland § 26 Abs. 5 400 Gebühren-  ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937
Artikel 2 10. BSAVfVÄndV Weitere Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... 22 600 102 Registerprüfung § 26 Abs. 1 bis 5   102.1 bei Sorten der Unterartengruppe 1.1 ... und Unter- suchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig § 26 Abs. 2 360 Gebühren-  ... Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland § 26 Abs. 5 360 Gebühren- ...


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