- 1.
- monatlich:
- a)
- beförderte Güter (ohne kombinierten Verkehr) nach Menge, Beförderungsleistung, Güterart und Stelle der Be- und Entladung,
- b)
- beförderte Güter im kombinierten Verkehr nach Menge, Beförderungsleistung, Art der Ladeeinheit und Stelle der Be- und Entladung,
- c)
- beförderte Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs nach Anzahl, Art, Ladezustand sowie Stelle der Be- und Entladung;
- 2.
- jährlich:
- a)
- beförderte Güter nach Menge, Beförderungsleistung und Art der Beförderung (Ganzzug, Waggonladung),
- b)
- beförderte Gefahrgüter nach Menge, Beförderungsleistung, Gefahrgutklassen und Hauptverkehrsverbindungen,
- c)
- Fahrleistung in Zugkilometern,
- d)
- Land des Unternehmenssitzes und Eigentumsverhältnisse am Unternehmen.
- 1.
- beförderte Güter ohne kombinierten Verkehr und im kombinierten Verkehr jeweils nach Menge, Beförderungsleistung und Hauptverkehrsverbindungen,
- 2.
- Land des Unternehmenssitzes und Eigentumsverhältnisse am Unternehmen.
- 1.
- Zahl und Ladekapazität der Fahrzeuge nach Art der Fahrzeuge,
- 2.
- Zahl der Beschäftigten nach Einsatzart.
(4) Die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe d, Absatz 2 Nr. 2 und Absatz 3 werden nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres erfasst.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 16 VerkStatG Erhebungsbereich (vom 19.08.2023) ... insgesamt oder 1 Million Tonnenkilometer im kombinierten Verkehr erbracht haben, nach § 19 Abs. 1 und 3 , 2. Unternehmen, die im Vorjahr eine Beförderungsleistung von weniger als 10 ... insgesamt oder 1 Million Tonnenkilometer im kombinierten Verkehr erbracht haben, nach § 19 Abs. 2 und 3 . (4) Die Erhebung nach § 1 Nummer 10 wird durchgeführt bei Unternehmen, die ...
§ 26 VerkStatG Auskunftspflicht (vom 19.08.2023) ... besteht hinsichtlich der Erhebungs- und Hilfsmerkmale nach den §§ 3, 4, 7, 8, 12, 13, 17 bis 22 und 25 Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 25 Nr. 1 sind freiwillig. ...
Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218