Die Erhebung nach §
1 Nr. 12 in Verbindung mit §
16 Abs. 5 erfasst fünfjährlich die Zahl der Züge im Personen- und im Güterverkehr nach Netzabschnitten.
§ 26 VerkStatG Auskunftspflicht (vom 19.08.2023) ... hinsichtlich der Erhebungs- und Hilfsmerkmale nach den §§ 3, 4, 7, 8, 12, 13, 17 bis 22 und 25 Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 25 Nr. 1 sind freiwillig. (2) ...