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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben

§ 9 - Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (4. BesatzRAufhG k.a.Abk.)

G. v. 19.12.1960 BGBl. I S. 1015; aufgehoben durch Artikel 4 § 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 25.12.1960; FNA: 104-4 Aufhebung von Besatzungsrecht
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§ 9



Die Vergütung für die bis zum 5. Mai 1955 an die ehemaligen Besatzungsmächte auf Anforderung erbrachten Leistungen wird weiterhin nach den bis zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Grundlagen bemessen.