Änderung Anlage 23 BewG vom 01.01.2009

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 23 BewG, alle Änderungen durch Artikel 2 ErbStRG am 1. Januar 2009 und Änderungshistorie des BewG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 23 BewG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung
Anlage 23 BewG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 23 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 23 (zu § 187 Abs. 2 Satz 2) Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent der Jahresmiete oder üblichen Miete (ohne Betriebskosten)


vorherige Änderung

 



Restnutzungsdauer | Grundstücksart

1 | 2 | 3 | 4

Mietwohngrundstück | gemischt genutztes
Grundstück mit
einem gewerblichen
Anteil von bis
zu 50% (berechnet
nach der Wohn-
bzw. Nutzfläche) | gemischt genutztes
Grundstück mit
einem gewerblichen
Anteil von mehr
als 50% (berechnet
nach der Wohn-
bzw. Nutzfläche) | Geschäftsgrundstück

≥ 60 Jahre | 21 | 21 | 18

40 bis 59 Jahre | 23 | 22 | 20

20 bis 39 Jahre | 27 | 24 | 22

< 20 Jahre | 29 | 26 | 23

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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