Ein Schiff, das nach §
3 Abs. 2, 3 in das Schiffsregister eingetragen werden kann, wird eingetragen, wenn der Eigentümer es ordnungsmäßig (§§
11 bis 15) zur Eintragung anmeldet. Bei Binnenschiffen genügt die Anmeldung durch einen von mehreren Miteigentümern.
§ 4 SchRegO (vom 01.01.2013) ... einen im Bezirk des Registergerichts wohnhaften Vertreter zu bestellen, der die nach §§ 9 bis 22, 62 begründeten Rechte und Pflichten gegenüber dem Registergericht wahrzunehmen ...
§ 16 SchRegO ... Die Eintragung des Schiffs (§ 9 ) hat die in § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, 9, Abs. 2, § 12 bezeichneten Angaben, die ...
§ 73b SchRegO ... der §§ 66, 68 Abs. 2 sowie die für Binnenschiffe geltenden Vorschriften in § 9 , § 14 Abs. 1, 3, § 15, § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1, §§ ...