Änderung §§ 16a bis 22 Futtermittelverordnung vom 01.09.2016

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§§ 16a bis 22 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2016 geltenden Fassung
§§ 16a bis 22 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

§§ 16a bis 22 (aufgehoben)


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)



---
*) Anm. d. Red.: ausgeblendet

(heute geltende Fassung) 



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