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§ 9 - Druckluftverordnung (DruckLV k.a.Abk.)

V. v. 04.10.1972 BGBl. I S. 1909; zuletzt geändert durch Artikel 103 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.04.1973; FNA: 7108-33 Betriebssicherheit
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§ 9 Beschäftigungsverbot



(1) In Druckluft von mehr als 3,6 bar Überdruck dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden.

(2) In Druckluft dürfen Arbeitnehmer unter 18 oder über 50 Jahren nicht beschäftigt werden.



 

Zitierungen von § 9 Druckluftverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 DruckLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DruckLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 DruckLV Ausnahmebewilligung (vom 05.04.2017)
... zuständige Behörde kann von den Vorschriften des § 4 Abs. 1, § 9 Abs. 1 , § 21 Abs. 4 und von dem Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer, die das 50. ... von dem Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben ( § 9 Abs. 2 ), Ausnahmen zulassen, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen und der Schutz der ... behördlich anerkannten Sachverständigen und bei einer Abweichung von den Regelungen des § 9 Abs. 1, 2 oder § 21 Abs. 4 ein Gutachten eines ermächtigten Arztes beizufügen, das jeweils ...
§ 18 DruckLV Bestellung von Fachkräften
...  (10) Für die in Absatz 1 genannten Personen gelten die Bestimmungen der §§ 9 bis 11 ...
§ 22 DruckLV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz (vom 05.04.2017)
...  3. entgegen § 7 Abs. 1 eine Arbeitskammer betreibt, 4. entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer beschäftigt, 5. entgegen § 9 Abs. 2 einen Arbeitnehmer, ... 4. entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer beschäftigt, 5. entgegen § 9 Abs. 2 einen Arbeitnehmer, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, in Druckluft beschäftigt,  ...
§ 22a DruckLV Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
... handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 Abs. 2 einen Arbeitnehmer, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Druckluft ...