§ 112b (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 112b JGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 52 BRBG 2010 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ... die Strafkammern." 2. § 112a Nummer 2 wird aufgehoben. 3. § 112b wird aufgehoben. 4. § 112c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... Absatz 1" ersetzt. 6. In § 112e wird die Angabe „§§ 112a, 112b und 112d" durch die Angabe „§§ 112a und 112d" ersetzt. 7. ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
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