Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 20 Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 NSVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NSVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 NSVerbG Beginn des Rentenanspruchs
... erst durch § 20 ein Anspruch auf Rente begründet oder übersteigt die unter Berücksichtigung des ... Anspruch auf Rente begründet oder übersteigt die unter Berücksichtigung des § 20 neu festgestellte Rente die bisherige Leistung, so ist im ersten Fall die Rente, im zweiten Fall ...
§ 22 NSVerbG Rentenfeststellung
... den Rentenanspruch entschieden ist, ist die Leistung unter Berücksichtigung des § 20 auf Antrag neu festzustellen, wenn dies für den Berechtigten günstiger ist. § 21 ...
§ 23 NSVerbG Erstattungspflicht
... Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Leistungen, die auf die in § 20 Abs. 1 bezeichneten Zeiten entfallen, vom Bund ...
§ 23a NSVerbG Nachversicherung in Sonderfällen
... Fall des Todes, wenn rentenberechtigte Hinterbliebene vorhanden sind. Änderungen des § 20 der in Satz 1 bezeichneten Verordnung bleiben unberücksichtigt. (2) Soweit eine ... richtet sich nach den Vorschriften der allgemeinen Rentenversicherung. (4) § 20 Abs. 4 und §§ 21 bis 23 gelten ...
§ 34 NSVerbG Inkrafttreten
... auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft mit Ausnahme der §§ 20 bis 23, die am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft ...
 
Zitat in folgenden Normen

Versorgungslast-Erstattungsverordnung
V. v. 19.12.1991 BGBl. I S. 2346; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 31 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 3 VersLastErstV Pauschale Erstattungsbeträge für die Folgezeit (vom 01.01.2020)
... Personen, bb) § 99 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, cc) §§ 20 , 23 und 23a des Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen ...