Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung;
- 2.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs;
- 3.
- Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen und Werkzeuge, Einrichten der Arbeitsgeräte und Maschinen;
- 4.
- Vorbereiten der Rohware;
- 5.
- Arbeiten in der Wasserwerkstatt, Herstellen der Blößen;
- 6.
- Gerben;
- 7.
- Färben;
- 8.
- Zurichten;
- 9.
- Durchführen von Qualitätskontrollen;
- 10.
- Sortieren und Einlagern fertiger Leder sowie Herrichten zum Versand.