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Synopse aller Änderungen der Käseverordnung am 28.11.2025

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 28. November 2025 durch Artikel 9 der MilchPQVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der KäseV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.11.2025 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 28.11.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 9 Abs. 3 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
    § 1 Begriffsbestimmungen
    § 2 Anwendungsbereich
    § 3 Anforderungen an die Herstellung von Käse
    § 4 Anforderungen an die Herstellung von Erzeugnissen aus Käse
    § 5 Fettgehaltsstufen
Zweiter Abschnitt Käse
    § 6 Käsegruppen
    § 7 Standardsorten
    § 8 Geographische Herkunftsbezeichnungen
    §§ 9 und 10
    § 11 Güteklasse, Markenkäse, Güteprüfungen für inländischen Markenkäse
    § 11a Markenkäse aus anderen Mitgliedstaaten
Dritter Abschnitt Erzeugnisse aus Käse
    § 12 Trockenmasse
    § 13 Kochkäse
Vierter Abschnitt Kennzeichnung
    § 14 Allgemeine Vorschriften
    § 15 Zusätzliche Kennzeichnung bei Käse
    § 16 Zusätzliche Kennzeichnung bei Erzeugnissen aus Käse
    § 17 Besondere Hinweise auf Standardsorten bei Erzeugnissen aus Käse
    §§ 18 und 19
Fünfter Abschnitt Labaustauschstoffe und Lab-Pepsin-Zubereitungen
    § 20 Herstellung von Labaustauschstoffen
    § 21 Verbringen von Labaustauschstoffen in den Geltungsbereich der Verordnung
    § 22 Abgabe und Kennzeichnung von Lab-Pepsin-Zubereitungen und Labaustauschstoffen
Sechster Abschnitt (aufgehoben)
    § 23 (aufgehoben)
    §§ 24 bis 26
Siebenter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
    § 27 Befugnisse der Länder
    § 28 Ausländische Käse und ausländische Erzeugnisse aus Käse
    § 29 Besondere Zubereitungen
Achter Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Schlußvorschriften
    § 30 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
    § 31 Ordnungswidrigkeiten
    § 31a Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und an die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 32 (Inkrafttreten)
(Text neue Fassung)

    § 32 Außerkrafttreten
    Anlage 1 (zu § 7) Standardsorten
    Anlage 1a (aufgehoben)
    Anlage 1b (zu § 8) Geographische Herkunftsbezeichnung
    Anlage 2 (zu § 12) Trockenmassegehalt bei Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen
    Anlage 3 (aufgehoben)
    Anlage 4 (zu § 11 Abs. 9) Bestimmungen über die Durchführung von Käseprüfungen
    Anlage 5 (zu § 20 Abs. 2 Nr. 1 und § 21 Abs. 1 Satz 1) Muster für den Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit nach den §§ 20 und 21
    Anlage 6 (zu § 21 Abs. 2 S 1 Nr. 4) Amtliche Bescheinigung für das Verbringen von Labaustauschstoffen nach § 21 der Käseverordnung
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 32 (Inkrafttreten)




§ 32 Außerkrafttreten


vorherige Änderung

 


Diese Verordnung tritt am 14. Juli 2026 außer Kraft.


 
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