§ 59 Telekommunikationsüberwachung und sonstige Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen (Zu Artikel 93 Abs. 1 Buchstabe l des Römischen Statuts)
(1) Die Anordnung der Überwachung der Telekommunikation (
§ 100a der Strafprozessordnung) und die Übermittlung der durch die Überwachung erlangten Erkenntnisse sind nur zulässig, wenn
- 1.
- die Entscheidung eines Richters des Gerichtshofes vorgelegt wird, die die Telekommunikationsüberwachung anordnet,
- 2.
- die weiteren Voraussetzungen der Strafprozessordnung für die Anordnung der Maßnahme mit der Maßgabe vorliegen, dass an die Stelle der in § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung genannten Straftaten die in Artikel 5 des Römischen Statuts genannten Straftaten treten, und
- 3.
- gewährleistet ist, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung über die Benachrichtigung der von der Maßnahme betroffenen Person (§ 101 Abs. 4 bis 6 der Strafprozessordnung), über die Übermittlung der erlangten personenbezogenen Daten zu Beweiszwecken in anderen Strafverfahren vor dem Gerichtshof (§ 479 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung) und über die Löschung (§ 101 Abs. 8 der Strafprozessordnung) beachtet werden.
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interne Verweise§ 49 IStGHG Zuständigkeit ... für die gerichtlichen Anordnungen im Falle einer Telekommunikationsüberwachung (§ 59 Abs. 1) und einer Maßnahme ohne Wissen des Betroffenen (§ 59 Abs. 2) ist das ... (§ 59 Abs. 1) und einer Maßnahme ohne Wissen des Betroffenen (§ 59 Abs. 2) ist das Oberlandesgericht. Im Falle einer vorübergehenden Übernahme ist das ...
§ 50 IStGHG Gerichtliche Entscheidung (vom 13.12.2019) ... Rechtshilfe darf in den Fällen des § 52 Abs. 1, 2 und 4, § 55 Abs. 1 und 6, § 59 Abs. 1 und 2 nur bewilligt werden, wenn das Oberlandesgericht die für die Vornahme der Handlungen ...
§ 58 IStGHG Weitergabe von dienstlich erlangten Erkenntnissen und Informationen ... Bundeszentralregister und Erkenntnisse, die durch eine Telekommunikationsüberwachung (§ 59 Abs. 1) oder eine sonstige Maßnahme ohne Wissen des Betroffenen (§ 59 Abs. 2) erlangt ... (§ 59 Abs. 1) oder eine sonstige Maßnahme ohne Wissen des Betroffenen (§ 59 Abs. 2) erlangt worden sind, nicht an Stellen außerhalb des Gerichtshofes übermittelt ...
Zitat in folgenden NormenJugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 485; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 4 YUGStrGHG Sonstige Rechtshilfe ... Rechtshilfe in Strafsachen geleistet. §§ 47, 49 bis 52, 53 Abs. 2, §§ 58 und 59 des IStGH-Gesetzes finden entsprechende Anwendung. (2) Verlangt der Gerichtshof das ...
Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 843; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
§ 4 RUAStrGHG Sonstige Rechtshilfe ... in Strafsachen geleistet. Die §§ 47, 49 bis 52, 53 Abs. 2, §§ 58 und 59 des IStGH-Gesetzes finden entsprechende Anwendung. (2) Verlangt der Gerichtshof das ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 26 StV-DSAnpUG-EU Folgeänderungen ... „§ 494 Absatz 1" die Angabe „Satz 1" gestrichen. (4) In § 59 Absatz 1 Nummer 3 des IStGH-Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. August 2017 ...
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