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Änderung § 34a StPO vom 25.07.2015

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§ 34a StPO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.07.2015 geltenden Fassung
§ 34a StPO n.F. (neue Fassung)
in der am 25.07.2015 geltenden Fassung
durch Anlage 1 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332

(Text alte Fassung)

§ 34a


(Text neue Fassung)

§ 34a Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss


(Textabschnitt unverändert)

Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.