Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 4 - Gesetz zur Änderung der Schiffsregisterordnung (SchRegOÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung der Schiffsregisterordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 SchRegOÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchRegOÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 97 1. BMJBBG Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung
...  Die Artikel 2 bis 4 des Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung vom 4. Juli 1980 (BGBl. I S. 833) werden ...


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