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§ 15a - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 15a Abschleppen von Fahrzeugen



(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.





 

Frühere Fassungen von § 15a StVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 05.08.2009 BGBl. I S. 2631

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 15a StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15a StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 StVO Warnzeichen
... darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a ) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor ...
§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis (vom 01.09.2009)
... 13 Abs. 2); 4c. von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a ); 5. von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009)
... das Liegenbleiben von Fahrzeugen nach § 15, 15a. das Abschleppen nach § 15a , 16. die Abgabe von Warnzeichen nach § 16, 17. die Beleuchtung und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631
Artikel 1 46. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... über die Haltverbote und Parkverbote unberührt." 13. In § 15a Absatz 1 wird die Angabe „(Zeichen 330)" durch die Angabe „(Zeichen 330.1)" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 1 - 167 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVO (vom 04.12.2010)
...  der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug in die Autobahn eingefahren § 15a Abs. 1, 2. § 49 Abs. 1 Nr. 15a 20 € ... des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet § 15a Abs. 3 § 49 Abs. 1 Nr. 15a 5 € 69 Kraftrad ... 1 Nr. 15a 5 € 69 Kraftrad abgeschleppt § 15a Abs. 4 § 49 Abs. 1 Nr. 15a 10 €  ...