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Zitierungen von § 36 BOStrab

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BOStrab verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BOStrab selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 BOStrab Bremsen (vom 23.12.2016)
... wenigstens einmal angehalten und gegen Abrollen gemäß § 36 Absatz 5 gesichert werden können. (5) Eine der Bremsen muß ein ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2938
Artikel 1 BOStrabuaÄndV Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... Wort „Laufwerke" durch das Wort „Fahrwerke" ersetzt. 32. § 36 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 3 werden nach dem Wort ... wenigstens einmal angehalten und gegen Abrollen gemäß § 36 Absatz 5 gesichert werden können." c) Die bisherigen Absätze 4 bis 9 ... b) In Tabelle 1 wird im Klammerzusatz der Bezeichnung die Angabe „§ 36 Abs. 3 und 6" durch die Angabe „§ 36 Absatz 3 und 7" ersetzt. c) ... der Bezeichnung die Angabe „§ 36 Abs. 3 und 6" durch die Angabe „§ 36 Absatz 3 und 7" ersetzt. c) In Tabelle 2 wird im Klammerzusatz der Bezeichnung ... c) In Tabelle 2 wird im Klammerzusatz der Bezeichnung die Angabe „§ 36 Abs. 5 Nr. 3" durch die Angabe „§ 36 Absatz 6 Nummer 3" ersetzt.  ... der Bezeichnung die Angabe „§ 36 Abs. 5 Nr. 3" durch die Angabe „§ 36 Absatz 6 Nummer 3" ersetzt. 56. Anlage 4 wird wie folgt geändert:  ...