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§ 3 - DBAG-Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)

V. v. 01.01.1994 BGBl. I S. 53; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Geltung ab 06.01.1994; FNA: 931-5-1 Bundeseisenbahnen
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§ 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



 

Zitierungen von § 3 DBAGZustV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 DBAGZustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DBAGZustV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 DBAGZustV Anwendung auf ausgegliederte Gesellschaften
... daß der neue Rechtsträger Geschäftstätigkeiten im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 dieses Gesetzes ...