1Die Löschung des Gebrauchsmusters nach
§ 15 ist beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich zu beantragen.
2Der Antrag muß die Tatsachen angeben, auf die er gestützt wird.
3Die Vorschriften des
§ 81 Abs. 6 und des
§ 125 des Patentgesetzes gelten entsprechend.
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§ 10 GebrMG (vom 18.08.2021) ... Anträge in Gebrauchsmustersachen mit Ausnahme der Löschungsanträge (§§ 15 bis 17) wird im Deutschen Patent- und Markenamt eine Gebrauchsmusterstelle errichtet, die von ... übertragen. (3) Über Löschungsanträge (§§ 15 bis 17) beschließt eine der im Deutschen Patent- und Markenamt zu bildenden ...
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
G. v. 15.08.1986 BGBl. I S. 1446; aufgehoben durch Artikel 160 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 4 GebrMGÄndG Übergangsvorschriften ... 1 und 2, § 5a Nr. 1 und 2, § 7 Abs. 1, § 14 Abs. 6, § 15 Abs. 1 sowie § 16 Abs. 1 des Gebrauchsmustergesetzes sind in der Fassung dieses Gesetzes nicht auf die bereits vor ...