Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 1 Haftpflichtgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HaftPflG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HaftPflG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 HaftPflG (vom 22.07.2017)
... Im Falle der Tötung ist der Schadensersatz ( §§ 1 , 2 und 3) durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu ...
§ 6 HaftPflG
... Falle einer Körperverletzung ist der Schadensersatz ( §§ 1 , 2 und 3) durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den ...
§ 7 HaftPflG
... Ersatzpflicht nach den §§ 1 bis 3 dieses Gesetzes darf, soweit es sich um Personenschäden handelt, im voraus weder ...
§ 13 HaftPflG
... Sind nach den §§ 1 , 2 mehrere einem Dritten zum Schadensersatz verpflichtet, so hängt im Verhältnis der ... dem einen oder dem anderen verursacht worden ist. (2) Wenn der Schaden einem der nach §§ 1 , 2 Ersatzpflichtigen entstanden ist, gilt Absatz 1 auch für die Haftung der Ersatzpflichtigen ... (3) Die Verpflichtung zum Ersatz nach den Absätzen 1 und 2 ist für den nach § 1 zum Schadensersatz Verpflichteten ausgeschlossen, soweit die Schienenbahn innerhalb des ... ist. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn neben den nach den §§ 1 , 2 Ersatzpflichtigen ein anderer für den Schaden kraft Gesetzes verantwortlich ...
Anzeige