... von insgesamt 30 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. § 9a gilt entsprechend. (2) Voraussetzung für die Anwendung des Absatzes 1 ist, ...
... bis zu insgesamt 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vornehmen. § 9a gilt entsprechend. (2) Im Fall der Anschaffung eines Handelsschiffs ist Absatz 1 nur ...