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§ 9 - Hackfleisch-Verordnung (HFlV)

V. v. 10.05.1976 BGBl. I S. 1186; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 01.08.1976; FNA: 2125-40-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 9 Herstellerbetriebe



(1) Erzeugnisse nach § 1 dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 und der §§ 12 bis 15 nur hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden in

1.
Fleischereibetrieben, Fleischwarenfabriken und ähnlichen fleischverarbeitenden Betrieben,

2.
Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen der in Nummer 1 genannten Betriebe,

3.
Einzelhandelsbetrieben oder deren Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen,

sofern das Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen unter den in § 10 genannten Voraussetzungen erfolgt und die Anforderungen nach § 11 erfüllt sind.

(2) Tiefgefrorene Erzeugnisse dürfen auch in anderen als in Absatz 1 genannten Lebensmittelbetrieben gelagert, befördert und in den Verkehr gebracht werden.



 

Zitierungen von § 9 HFlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 HFlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HFlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 HFlV Personelle Voraussetzungen
... In Betrieben nach § 9 Abs. 1 dürfen Erzeugnisse nach § 1 nur unter der Aufsicht einer in dem Betrieb ... Gesellen- oder gleichwertiger praktischer Tätigkeit in einem Betrieb nach § 9 Abs. 1 zumindest mit der Herstellung und Behandlung der in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 ... oder Geschnetzeltem aus hierfür bestimmtem Fleisch, das in einem Betrieb nach § 9 Abs. 1 unter der Aufsicht einer dort hauptberuflich tätigen sachkundigen Person ...
§ 11 HFlV Anforderungen an Räume und Einrichtungen
... den in § 9 Abs. 1 Nr. 3 genannten Betrieben dürfen Erzeugnisse nach § 1 nur in einer räumlich ... hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden; das gleiche gilt für die in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Betriebe, wenn in diesen Betrieben neben Frischfleisch und ... Erzeugnissen. Dieser Voraussetzungen bedarf es ferner nicht, wenn ein Betrieb nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 zur Selbstbedienung bestimmte Erzeugnisse abgabefertig verpackt an seine ...
§ 12 HFlV Herstellung und Abgabe durch Gaststätten
... Behandlung der Erzeugnisse gewährleisten; die Erzeugnisse müssen von einem nach § 9 Abs. 1 genannten Betrieb, tiefgefrorene Erzeugnisse können auch von anderen Betrieben bezogen ...
§ 13 HFlV Voraussetzungen für das Inverkehrbringen auf Märkten
... gewährleistet. Dies gilt auch für Verkaufseinrichtungen, die von Betrieben nach § 9 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 zum Inverkehrbringen der in § 12 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten ...
§ 17 HFlV Ordnungswidrigkeiten
... in der vorgeschriebenen Weise reinigt, 2. Erzeugnisse a) entgegen § 9 Abs. 1 in dazu nicht befugten Betrieben, b) entgegen § 10 Abs. 1 nicht unter der ...