interne Verweise§ 4 PostPersRG Beamtenrechtliche Regelungen (vom 01.01.2017) ... ganz oder mehrheitlich Unternehmen nach Nummer 3 gehören. Unter den in § 6 genannten Voraussetzungen kann dem Beamten vorübergehend auch eine Tätigkeit zugewiesen ...
§ 20 PostPersRG Rechtsaufsicht (vom 06.06.2015) ... es gegen dienstrechtliche Bestimmungen, gegen die Bestimmungen der §§ 1 und 2 sowie 4 bis 18 und gegen Anordnungen des Bundesministeriums der Finanzen auf Grund der §§ 1 bis ... 4 bis 18 und gegen Anordnungen des Bundesministeriums der Finanzen auf Grund der §§ 1 bis 20 verstoßen hat und trotz Hinweises auf diese Vorschrift durch das Bundesministerium ...
Zitat in folgenden NormenBundesanstalt-Post-Gesetz (BAPostG)
Artikel 1 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 1 BPPersRFG Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes ... 4 Beamtenrechtliche Regelungen § 5 Berufliches Fortkommen § 6 Verwendung auf einem Arbeitsposten mit geringerer Wertigkeit § 7 Haftung ... cc) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Unter den in § 6 genannten Voraussetzungen kann dem Beamten vorübergehend auch eine Tätigkeit zugewiesen ... der öffentlichen Verwaltung abgeordnet oder versetzt werden." 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Verwendung auf einem Arbeitsposten mit ... versetzt werden." 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Verwendung auf einem Arbeitsposten mit geringerer Wertigkeit Ein Beamter kann unter ...
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