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§ 8 BBodSchG Werte und Anforderungen ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 20 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Erfüllung ... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 20 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der sich aus § 7 ...
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