Synopse aller Änderungen der AtZüV am 15.07.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Juli 2016 durch Artikel 75 des 2. BRBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AtZüV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

AtZüV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.07.2016 geltenden Fassung
AtZüV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 75 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 2 Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung
§ 3 Zuverlässigkeitsüberprüfungen
§ 4 (aufgehoben)
§ 5 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten
§ 6 Verfahren
§ 7 Abschluß der Zuverlässigkeitsüberprüfung
§ 8 Geltungsdauer; Wiederholungsüberprüfung
§ 9 Zutrittsregelung; Tätigkeitsaufnahme
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 10 Übergangsregelung
(Text neue Fassung)

§ 10 (aufgehoben)
§ 11 (aufgehoben)
Schlußformel
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 10 Übergangsregelung




§ 10 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die vor dem 1. Juli 2010 beantragt wurden, sind nach dem bis dahin geltenden Recht zu Ende zu führen.



 



Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed