Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 3.
- Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen,
- 4.
- Kenntnisse der Stickgarne, Stickböden und Stickereierzeugnisse,
- 5.
- Zuschneiden von Stickböden,
- 6.
- Vorbereiten von Stickböden,
- 7.
- Anfertigen von Stickereien in verschiedenen Sticktechniken,
- 8.
- Mustern, Sortieren von Garnen und Feststellen des Materialbedarfs,
- 9.
- Aufmachen und Garnieren von Stickereien,
- 10.
- Ausgeben und Abnehmen von Ware.