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Zitierungen von § 39a Weinverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39a WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Artikel 1 11. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... werden aufgehoben. c) Nach der § 39 betreffenden Zeile wird folgende § 39a betreffende Zeile eingefügt: „§ 39a Geografische Bezeichnungen mit ... Zeile wird folgende § 39a betreffende Zeile eingefügt: „§ 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz". 2. Die §§ 3 bis 5 werden ...

Neunte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 9. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... Federweißer, Landwein" ersetzt. 5. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz (zu den ... 5. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz (zu den §§ 22d und 24 Absatz 2 Nummer 1 und 2 ...

Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften, der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung und der Agrarmarktstrukturverordnung
V. v. 18.06.2014 BGBl. I S. 798
Artikel 1 WeinRuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... den Namen einer kleineren geografischen Einheit ergänzt werden." 11. § 39a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „des ...

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung
... der zu ihrer Herstellung verwendeten Erzeugnisse nicht verwendet werden." 12. § 39a wird wie folgt gefasst: „§ 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz (zu ... nicht verwendet werden." 12. § 39a wird wie folgt gefasst: „ § 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz (zu § 22c Absatz 8 Nummer 3, den §§ 22d ...

Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 12.10.2013 BGBl. I S. 3862
Artikel 1 2. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... b.A. oder Qualitätsperlweines b.A." ersetzt. 21. § 39a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird in der Klammer nach der ...
 
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