interne Verweise§ 5 HebAPrV Schriftlicher Teil der Prüfung ... Hebammenschule bestimmt. Jede Aufsichtsarbeit ist von mindestens zwei Fachprüfern nach § 9 zu benoten. Aus den Noten der Fachprüfer bildet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ...
§ 6 HebAPrV Mündlicher Teil der Prüfung ... Teil der Prüfung wird von mindestens drei Fachprüfern abgenommen und nach § 9 benotet. Aus den Noten der Fachprüfer bildet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im ...
§ 7 HebAPrV Praktischer Teil der Prüfung ... Teil der Prüfung wird von mindestens zwei Fachprüfern abgenommen und nach § 9 benotet. Aus den Noten der Fachprüfer bildet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6215/v86559.htm