Änderung § 7 Kakaoverordnung vom 13.07.2017

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.07.2017 geltenden Fassung
§ 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 13.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 9 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
 

(Text alte Fassung)

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kakaoverordnung vom 30. Juni 1975 (BGBl. I S. 1760), zuletzt geändert durch Artikel 14 der Verordnung vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230), außer Kraft.



 



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