Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
Anlage 2
(siehe BGBl. I 1977 S. 1575)
interne Verweise§ 7 IndWiAssPrV Bestehen der Prüfung ... 1 auszustellen. Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ist ein Zeugnis gemäß Anlage 2 auszustellen, aus dem die in den einzelnen Prüfungsfächern erzielten Prüfungsnoten ...
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